Zweithöchste Warnstufe

Zweithöchste Warnstufe


Mit knapp 56 Fällen innerhalb der letzten sieben Tage ist die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Gießen so stark angestiegen, dass die zweithöchste Warnstufe des Landeskonzepts zur Eindämmung der Pandemie erreicht wurde. Dies bedeutet unter anderem eine konsequente Beschränkung von Kontakten, um weitere Infektionen zu vermeiden, sowie eine enge Abstimmung mit dem Covid-19-Planungsstab des hessischen Sozialministeriums und dessen ständige Information. „Wir haben die notwendigen Schritte umgehend eingeleitet und werden sowohl das Robert-Koch-Institut als auch die Bundeswehr um Unterstützung bei der Nachverfolgung von Infektionsketten bitten“, erklärt Landrätin Anita Schneider. Zudem wird der Verwaltungsstab die Bundespolizei um Unterstützung der Kreisordnungsbehörde sowie der Ordnungsämter bitten. Ein geschultes Back-up-Team aus den Reihen anderer Bereiche der Kreisverwaltung wird das Gesundheitsamt unterstützen, so wie es bereits im Frühjahr der Fall war.


Dringender Appell: Abstand, Hygiene und Alltagsmasken


Am Montagvormittag hat der Verwaltungsstab des Landkreises die aktuelle Situation erörtert, dabei war auch ein Verbindungsbeamter der Polizei eingebunden. „Die steigenden Infektionszahlen lassen sich nicht auf einzelne Cluster zurückführen, sondern betreffen viele, voneinander unabhängige Geschehen“, sagt Landrätin Schneider. „Mittlerweile lässt sich in nur noch etwa der Hälfte aller Fälle der Infektionsherd ermitteln.“ Der Verwaltungsstab appelliert eingehend an Bürgerinnen und Bürger, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, Alltagsmasken zu tragen und auf nicht notwendige Besuche, Treffen, Fahrten und Reisen zu verzichten. „Jeder von uns hat in hohem Maß Verantwortung für andere Menschen“, sagt Landrätin Anita Schneider.
Der Landkreis hatte bereits am vergangenen Donnerstag und Freitag mit zwei neuen Allgemeinverfügungen auf die steigenden Infektionszahlen reagiert. Diese sehen unter anderem Beschränkungen für die Teilnehmerzahl von Feiern sowie eine Sperrstunde für die Gastronomie vor. Mit Blick auf die am Montagmittag getroffenen Entscheidungen des Corona-Kabinetts des Landes sowie die große Dynamik der Lage wird der Verwaltungsstab prüfen, welche weiteren Maßnahmen durch Allgemeinverfügungen geregelt werden müssen.

Verstärkte Kontrollen

Der Verwaltungsstab des Landkreises hat wegen der steigenden Infektionszahlen auch entschieden, künftig Fallzahlen für einzelne Kreiskommunen zu veröffentlichen. „Bisher haben wir wegen vergleichsweise niedriger Zahlen mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte Infizierter davon abgesehen, weil in vielen Fällen einzelne Infizierte vor allem in kleineren Gemeinden identifizierbar geworden wären“, sagt Landrätin Schneider. „Damit sind wir bisher ebenso vorgegangen wie Nachbarkreise, in denen es kleinere und ländlich geprägte Gemeinden gibt. Mit steigenden Zahlen und zunehmender Dauer der Pandemie ist diese Identifizierbarkeit einzelner Personen nicht mehr gegeben.“ Gleichwohl weist die Landrätin daraufhin, dass niedrige Fallzahlen in einer Gemeinde keinesfalls bedeuten, dass Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden müssen. Allein der Umstand, dass in vielen Fällen der Ursprung von Infektionen nicht ermittelt werden kann, bedeute besondere Vorsicht.


Der Verwaltungsstab des Landkreises steht in Abstimmung mit den Kommunen. Wo besonders hohe Ansteckungszahlen verzeichnet werden, verweisen Gesundheitsamt und Kreisordnungsbehörde unter anderem auf die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen sowie besonders intensiver Hygiene- und Abstandsvorkehrungen in Kitas und Gemeinschaftseinrichtungen.