Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verboten

Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verboten

Anhaltende Trockenheit und kaum Regen machen auch das Jahr 2020 wieder zum Dürrejahr. Die Folgen sind nicht nur sinkende Wasserstände von Flüssen und Seen, sondern auch deutliche Dürreschäden in den heimischen Wäldern sowie bedrohte Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Um die Lebensgrundlage Wasser zu schützen, erlässt der Landkreis Gießen daher eine Allgemeinverfügung. Diese verbietet die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen. Weiterhin erlaubt sind Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung sowie eine Entnahme mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen für den Gemeingebrauch.

„Zwar sind Oberflächenwasser nicht mit dem Grundwasser vergleichbar, aber dass es mittlerweile vier von fünf Jahren zu wenig geregnet hat, lässt auch die Grundwasserstände erkennbar sinken“, sagt Dr. Christiane Schmahl, Umweltdezernentin des Landkreises Gießen. „Zusätzliche Belastungen wie Wasserentnahmen würden zu einer weiteren Beeinträchtigung des Ökosystems führen.“ Insbesondere an kleineren Gewässern bestehe das Risiko, dass dadurch Tiere verenden.

Wer trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

Jeder kann helfen, Wasser zu sparen

Gerade hinsichtlich des Klimawandels ist eine nachhaltige Wassernutzung wichtig, um den Grundwasserpegel zu halten. Dabei kann jeder Einzelnen helfen, indem er

 

  • Regenwasser als Brauchwasser nutzt.
  • duscht statt badet.
  • sich als Hobby-Gärtner bei der Bewässerung auf relevante Bereiche wie den Gemüseanbau fokussiert. Denn Rasen ist robust und muss nicht intensiv bewässert werden – auch wenn er bräunlich scheint.
  • Gemüse nicht unter fließendem Wasser, sondern in einer Schüssel wäscht. Denn das spart Wasser und kann sogar für das nächste Blumengießen wiederverwendet werden.
  • wenn er im Sommer mit einem sauberen Auto glänzen möchte, dieses in der Autowaschanlage wäscht. Denn das Waschwasser wird vor Ort aufbereitet und wiederverwendet, sodass kaum Abwasser anfällt.
  • oder als Bauherr Flächenversiegelungen reduziert, um versickerungsfähige Freiflächen zu erhalten. Eine breite Versickerungsfläche minimiert zusätzlich das Hochwasser-Risiko.