Rinderkrankheit Bovine Virusdiarrhoe (BVD) hessenweit erfolgreich getilgt

Rinderkrankheit Bovine Virusdiarrhoe (BVD) hessenweit erfolgreich getilgt

Das Land Hessen ist auf gutem Weg, „BVD-freie Zone“ zu werden, also frei von der Rinderkrankheit Bovine Virusdiarrhoe (BVD) bzw. Mucosal Disease (MD) zu sein. Deswegen ist eine vorsorgliche Schutzimpfung von Rindern gegen das BDV-Virus nicht mehr notwendig und ab dem 1. April 2021 im Landkreis Gießen per Allgemeinverfügung untersagt. Das Impfverbot soll hessenweit gelten, wie der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Gießen jetzt mitteilt.

Hans-Peter Stock, Dezernent für Veterinärwesen im Landkreis Gießen, sagt mit Blick auf die Allgemeinverfügung: „Seit 2011 wird die Bovine Virusdiarrhoe bundesweit erfolgreich bekämpft. Dass wir in Hessen nun den Status „BVD-freie Zone“ erreichen können, ist den beständigen Bemühungen der Veterinärbehörde und natürlich auch der Mitarbeit der verantwortungsvollen Landwirtinnen und Landwirte zu verdanken.“

In Hessen waren 2020 nur noch 0,005 Prozent der neugeborenen Kälber Träger des BVD-Virus, erklärt Dr. Stefanie Graff, Amtstierärztin und stellvertretende Fachdienstleiterin. Im Landkreis Gießen wurde letztmalig 2019 eine Herde Rinder gegen BVD geimpft. Der niedrige Infektionsdruck durch die fortgeschrittene Sanierung rechtfertigt eine vorsorgliche Schutzimpfung nicht mehr.

Angestrebt: BVDV-seuchenfreie Region im Sinne des EU-Rechts

Aufgrund des erheblichen Sanierungsfortschritts strebt Hessen die Tilgung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease und die Anerkennung des gesamten Gebietes des Landes Hessen als BVDV-seuchenfreie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) an.

Eine der Voraussetzungen für die Gewährung des Status „frei von Boviner Virusdiarrhoe“ für das Land Hessen ist das Verbot der Impfung gegen BVD-Virus für gehaltene Rinder in Hessen. Denn der Status „frei von BVD“ kann nur aufrechterhalten werden, wenn in allen Betrieben innerhalb der BVD-freien Zone nur Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BVD geimpft wurden.

Bestehende Handelshemmnisse werden abgebaut

Der Status „BVD-freie Zone“ bringt zum einen Vorteile für den Handel mit sich, zum anderen ermöglicht er durch weitere Zusatzgarantien, die Rinderbestände im Land Hessen vor Neuinfektionen zu schützen und führt somit zu einer deutlichen, dauerhaften Verbesserung der Rindergesundheit, erklärt Amtstierärztin Graff.

Dort, wo eine Impfung fachlich geboten erscheint, können die zuständigen Veterinärbehörden im Einzelfall zeitlich befristet eine Ausnahme vom Impfverbot zulassen“, versichert sie.

So wirkt sich eine BVD-Infektion aus

Die BVD-Virus-Infektion gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, welche weltweit verbreitet ist und zu den wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen von rindern zählt. Für den Menschen ist die Erkrankung nicht gefährlich.

Bei der Infektion trächtiger Rinder kann es in Abhängigkeit vom Infektionszeitpunkt zu Fruchtbarkeitsstörungen, Fehlgeburten, Totgeburten, Missbildungen und der Geburt von lebensschwachen Kälbern kommen. Zudem können PI-Kälber (persistent mit dem BVD-Virus infiziert), sogenannte Virämiker, entstehen. PI-Kälber können klinisch unauffällig erscheinen, sind aber dauerhafte Virusausscheider und halten so Infektketten aufrecht. Es besteht die Gefahr, dass sie, z.B. während des Transportes, auf Auktionen oder Sammelweiden andere Rinder anstecken.

Diese persistent infizierten Rinder entwickeln fast immer im Alter von sechs Monaten bis zwei Jahren die tödlich verlaufende Form der Erkrankung, die Mucosal Disease (MD). An MD erkrankte Rinder entwickeln sich meist nicht so gut wie ihre Altersgenossen, nach Ausbruch der Krankheit sterben sie meist innerhalb von zwei Wochen mit Fieber und hochgradigen, oft blutigen Durchfällen.

Untersuchung von neugeborenen Rindern innerhalb der ersten 20 Lebenstage

Seit 2011 muss jedes neugeborene Rind in Deutschland innerhalb des ersten Lebensmonates auf BVD-Viren untersucht werden. Aufgrund des ab 21.04.2021 geltenden EU-Rechts muss die Untersuchung sogar innerhalb der ersten 20 Lebenstage durchgeführt werden.

Die Untersuchung erfolgt mittels Ohrstanzproben, die beim Einziehen von Ohrmarken anfallen. Da Kälber innerhalb der ersten sieben Lebenstage mit diesen Ohrmarken gekennzeichnet werden müssen, ist es kein Problem für Rinderhalter*innen, die Proben fristgerecht zur Untersuchung einzusenden.