Private Zusammenkünfte demnächst auf maximal fünf Personen begrenzt

Private Zusammenkünfte demnächst auf maximal fünf Personen begrenzt

(26.10.2020) Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen sieht der Landkreis Gießen weitere Schritte zur Eindämmung der Pandemie vor. „In den meisten Kommunen verzeichnen wir deutlich wachsende Fallzahlen. Wir befinden uns mitten in der sogenannten zweiten Welle“, erklärt Landrätin Anita Schneider. „Wir müssen wirksam dort eingreifen, wo wir Infektionsketten unterbrechen können. Jeder von uns ist in der Verantwortung, um Kontakte zu reduzieren und private Treffen und Besuche – vor allem in Innenräumen – möglichst zu vermeiden. Nur so schaffen wir es, weitere Ansteckungen zu verhindern und Risikogruppen zu schützen. Dabei möchten wir besonnen, aber effektiv vorgehen.“ Der Landkreis Gießen verzeichnete am heutigen Montag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 119 und befindet sich weiterhin in der höchsten Stufe des Eskalationskonzepts des Landes zur Eindämmung der Pandemie.

Der Landkreis plant für die kommenden Tage eine weitere Allgemeinverfügung, deren Inhalte zuvor mit dem Land Hessen abgestimmt werden – dies sieht das Eskalationskonzept des Landes so vor. Darunter fallen bislang unter anderem folgende Schritte:

  • Begrenzung privater Feiern und Treffen auf maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen (bisher zehn). Dies entspricht den Maßnahmen, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises gemäß dem Eskalationskonzept des Landes ab 100 vorgesehen sind.
  • Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an belebten Plätzen und öffentlichen Stätten.
  • Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen auch während des Unterrichts.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schularbeitsplätzen in Klassenräumen von Schulen in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100.
  • Schul- und Vereinssport, der in Gruppen stattfindet, ist nur noch im Freien und gegebenenfalls unter Auflagen möglich – dies gilt in Gemeinden mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100.
  • Wettkampfveranstaltungen sind ab einer Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises über 100 nicht mehr zulässig.

Der Verwaltungsstab des Landkreises hat diese Punkte am Montag auch mit einem Vertreter des Staatlichen Schulamts abgestimmt. Am heutigen Montag sind insgesamt 13 Schulen von Coronafällen betroffen. An der Adolf-Reichwein-Schule in Pohlheim, der Kommune mit den mit Abstand meisten Neuinfektionen im Landkreis, werden in Kürze Reihentests beginnen, um Infektionsketten zu ermitteln. Über den genauen Ablauf werden Eltern und Lehrkräfte gesondert über die Schulleitung informiert. Nach den derzeitigen Erkenntnissen fanden in Pohlheim über eine Vielzahl privater Kontakte Infektionen statt. Der genaue Umfang wird ermittelt. Durch die getroffenen Maßnahmen soll verhindert werden, dass Infektionen aus dem privaten Umfeld über Begegnungen an Schulen an andere Personen weitergetragen werden.

Dazu zählt auch die Präventionsarbeit des Gesundheitsamtes vor Ort, um Vereine, Gruppen und Glaubensgemeinschaften über Abstands- und Hygienevorkehrungen aufzuklären. Auf Initiative des Integrationsdezernenten des Landkreises, Istayfo Turgay, fand am Freitag unter Hygienevorkehrungen ein Treffen der Gemeindevorstände und Geistlichen der syrisch-orthodoxen Kirchengemeinden Pohlheim und Gießen mit der Sachgebietsleiterin Hygiene des Gesundheitsamtes, Dr. Anja Hauri, statt. Dabei wurde auch vereinbart, Präsenz-Gottesdienste zunächst bis 8. November auszusetzen und Vereinsheime zu schließen, um Kontakte zu reduzieren.