„Pakt für den Nachmittag“: Erneute Entscheidung über Gebühren

„Pakt für den Nachmittag“: Erneute Entscheidung über Gebühren

(19.02.2021) Durch die Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen haben erneut viele Kinder im Landkreis nicht die Betreuung im rahmen des „Pakt für den Nachmittag“ wahrgenommen. Nun entscheidet der Kreistag erneut über eine Gebührenerstattung. Wie bereits im vergangenen Jahr werden Schuldezernentin Dr. Christiane Schmahl sowie Landrätin und Kämmerin Anita Schneider Kreisausschuss und Kreistag vorschlagen, die Gebühren für Eltern zu erstatten, wenn sie die Betreuung für ihr Kind nicht in Anspruch genommen haben.

Nach dem ersten Lockdown im vergangenen Frühjahr ging es um Kosten in Höhe von insgesamt rund 300.000 Euro. Wegen der Höhe der Summe ist es erforderlich, dass der Kreistag über eine Erstattung beschließt. „Leider bekommen wir vom Land Hessen keinen Ausgleich für die Gebührenausfälle des ,Pakts für den Nachmittag‘“, erklärt Schmahl. Anders als bei den Kitagebühren, die die Städte und Gemeinden erheben: Hier habe das Sozialministerium für die Rückerstattung der Kitagebühren Geld zur Verfügung gestellt. Das Gleiche gelte für die Kindertagespflege. „Für die Schulbetreuung hat das Kultusministerium bisher trotz diverser Anfragen nichts in Aussicht gestellt“, erklärt Schmahl.

Personal wird in vollem Umfang weiterbeschäftigt

Der Kreistag hatte im vergangenen Sommer der Rückerstattung zugestimmt. wegen der Kommunalwahl wird die nächste turnusmäßige Kreistagssitzung allerdings erst im Mai stattfinden. „In Härtefällen können sich Eltern selbstverständlich melden. Eine Regelung für diese Fälle ist immer vorgesehen“, sagt Schuldezernentin Schmahl.

Auch wenn nicht alle Kinder die Betreuung besuchen, laufen die Kosten für den Landkreis in voller Höhe weiter – das Personal ist schließlich weiterhin beschäftigt. In den kommenden Wochen, in denen an den Schulen das Wechselmodell greift, wird der Pakt für alle angeboten. „Auch wir müssen teilweise mit wesentlich kleineren Gruppen arbeiten, damit die Hygieneregeln eingehalten werden können, dafür ist Personal erforderlich“, erklärt Schmahl. Teilweise wird das Personal auch am Vormittag in der Notbetreuung eingesetzt, die parallel zum Wechselmodell angeboten wird.

Die Gebühren für das Mittagessen während der Betreuungszeiten können vergleichsweise einfach erstattet werden. Besuchen Kinder die Betreuung nicht, wird die Mahlzeit bei den Caterern abbestellt. Bei über 3000 Kindern im „Pakt für den Nachmittag“ sei es allerdings nicht möglich, auf den Tag genau das Essen abzurechnen, erklärt Schmahl: „Wir haben hier eine Monatspauschale, mit der wir arbeiten.“ Wer im Januar und Februar sein Kind nicht in die Betreuung geschickt hat und daher auch kein Essen benötigte, bekommt die Pauschale jeweils für den entsprechenden Monat erstattet. Die Monatspauschalen werden genutzt, um durch die einheitliche Abrechnung Verwaltungsaufwand zu vermeiden und so die Gebühren niedrig zu halten.