Landkreis schafft einheitliche Regelung für Gesellschaftsjagden

Landkreis schafft einheitliche Regelung für Gesellschaftsjagden

(11.11.2020) Der Landkreis Gießen sieht mit einer neuen Allgemeinverfügung ein einheitliches Vorgehen für die Genehmigung von Jagdveranstaltungen während der Corona-Pandemie vor. Demnach wird die Gesellschaftsjagd auf Schwarz-, Rot- und Rehwild unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. „Grundlage ist hierbei, dass ein besonderes öffentliches Interesse besteht“, erklärt Landrätin Anita Schneider. „So sind Drück- und Treibjagden von Bedeutung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, aber auch für den Schutz der Wälder vor Verbiss-Schäden.“ Der Landkreis Gießen hatte bisher nur Genehmigungen für Gesellschaftsjagden auf Schwarzwild mit Blick auf die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vorgesehen. Nachdem das Land Hessen zahlreiche weitere Empfehlungen zu Gesellschaftsjagden gegeben hat und viele Fragen gestellt wurden, sieht der Landkreis nun eine Erweiterung vor.

Rechtzeitige Anmeldung bei der Unteren Jagdbehörde ist notwendig

Zum Schutz vor Infektionen sowie zur Kontaktreduzierung regelt die Allgemeinverfügung jedoch Beschränkungen. So dürfen an Jagdveranstaltungen auf bejagbaren Waldflächen unter 100 Hektar maximal zehn Personen teilnehmen. Ist die betreffende Fläche größer, ist pro weiteren zehn Hektar Fläche je eine weitere teilnehmende Person zulässig. Die Personenbeschränkung bezieht sich auf alle Teilnehmenden, sowohl Jäger als beispielsweise auch Treiber. Die Veranstalter müssen außerdem bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises per E-Mail an jagdwesen@lkgi.de spätestens zwei Tage vorher die Jagd anmelden sowie die Sammelstelle und die Sammelzeit der teilnehmenden Personen angeben. Außerdem ist elektronisch eine Liste der teilnehmenden Personen zu führen, um im Fall einer Infektion rasch Kontaktpersonen eingrenzen und informieren zu können. Zudem müssen Veranstalter ein schriftliches Hygienekonzept vorhalten. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 13. November, in Kraft und am 30. November außer Kraft.