Landkreis weiter in zweithöchster Corona-Warnstufe

Landkreis weiter in zweithöchster Corona-Warnstufe

Der Landkreis Gießen befindet sich mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 65,4 weiterhin in der zweithöchsten Warnstufe des Corona-Eindämmungskonzepts des Landes Hessen. Die Stadt Gießen verzeichnet eine Sieben-Tage-Inzidenz von 59. Die höchsten Inzidenzen verzeichnen Pohlheim (209,5), Lollar (135,8), Rabenau (99,3) und Wettenberg (79,5) (Stand 21. Oktober mittags). Die hohen Werte in diesen Kommunen lassen sich auf Infektionen innerhalb von Familien zurückführen, unter anderem nach Feiern oder anderen privaten Treffen. Die hohen Werte der Gemeinde Rabenau hängen mit der vergleichsweise niedrigen Einwohnerzahl zusammen. Nach bestätigten Infektionen wurde Quarantäne für jeweils eine Kitagruppe in Staufenberg sowie Gießen angeordnet.

Vor dem Hintergrund der Infektionslage ist eine weitere Allgemeinverfügung vorgesehen, die ab 24. Oktober (Samstag) bis einschließlich 1. November in Kraft treten wird. Mit dieser setzt der Landkreis Schritte um, die das Land Hessen in einer Erweiterung des Eindämmungskonzepts vorsieht.

Die Allgemeinverfügung sieht folgende weiteren Beschränkungen zum Infektionsschutz vor:

  • private Feiern sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig (bisher 25 Personen).
  • Anwesende bei Trainings- und Wettkampfveranstaltungen – außer den Sporttreibenden – müssen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.Zuschauer bei Trainings- und Wettkampfveranstaltungen in Innenräumen sind nicht zulässig. Im Freien sind maximal 100 Zuschauer zulässig. Das Gesundheitsamt entscheidet auf Antrag im Einzelfall, ob und unter welchen Auflagen eine höhere Zuschauerzahl gestattet werden kann.
  • Veranstaltungen sind nur mit maximal 100 Personen zulässig. Auch hier entscheidet das Gesundheitsamt auf Antrag im Einzelfall, ob und unter welchen Auflagen eine höhere Personenzahl gestattet werden kann. Bei Veranstaltungen, Sportveranstaltungen sowie in Gaststätten müssen für jede anwesende Person mindestens fünf Quadratmeter begehbare Fläche vorhanden sein.
  • Für Besuche von Kinos, Theatern und Vergnügungsstätten sowie die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sowie Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften, Gottesdiensten und Trauerfeiern gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen – auch am Sitzplatz.
  • Es gilt die dringende Empfehlung des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen auch während des Präsenzunterrichts ab der fünften Klasse.
  • Appell des Gesundheitsamtes: Bei Symptomen bitte zuhause bleiben!

Bundeswehrkräfte werden kommende Woche erwartet

Der Verwaltungsstab des Landkreises befindet sich in regelmäßiger Abstimmung mit dem Covid-19-Planungsstab des Landes Hessen. Der Stab steht ebenfalls in Kontakt mit der Bundeswehr, die um Unterstützung des Gesundheitsamtes bei der Kontaktpersonennachverfolgung ersucht worden ist. Voraussichtlich ab kommendem Montag werden insgesamt 18 Bundeswehrkräfte in Wechselschichten das Team der Fall- und Kontaktpersonenermittlung verstärken. Zudem nehmen rund 30 Kräfte aus anderen Bereichen der Kreisverwaltung Unterstützungstätigkeiten auf, sodass in Kürze insgesamt rund 100 Personen tätig sein werden. Eine weitere Verstärkung ist vorgesehen. Derzeit wird geprüft, ob zusätzliche Arbeitsplätze kurzfristig in den Räumen der Kreisvolkshochschule in Lich eingerichtet werden können.

„Jeder und jede von uns hat Verantwortung für sich und andere Menschen, wenn es um Abstands- und Hygieneregeln geht“, appelliert Landrätin Anita Schneider. In einer besonderen Handlungspflicht stünden auch die kommunalen Ordnungsämter. „Der Erlass von Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung bedarf auch Kontrollen vor Ort. Aufgrund der personellen Aufstellung der kommunalen Ordnungsämter sind verstärkte Kontrollen oft schwierig umzusetzen. Deshalb möchte sich der Landkreis für eine Verstärkung des Personals durch die Bundespolizei stark machen. Dazu werden wir zeitnah auf die Ordnungsämter zukommen.“

Bereits seit Längerem klärt ein Arzt des Gesundheitsamtes während Besuchen vor Ort Bevölkerungsgruppen in schwierigen Wohnverhältnissen oder mit fehlenden Deutschkenntnissen über Hygienevorkehrungen und Infektionsschutz auf. Dies geschieht gemeinsam mit beispielsweise den Trägern der Gemeinwesenarbeit. Diese Initiative soll weiter verstärkt werden, wo es besonders hohe Infektionszahlen gibt.