Landkreis entlastet Kommunen mit 6,8 Millionen Euro

Landkreis entlastet Kommunen mit 6,8 Millionen Euro

(30.11.2020) Der Kreisausschuss hat nach einer Vorlage von Landrätin und Kämmerin Anita Schneider die Entlastung der Kommunen in der Corona-Pandemie mit insgesamt rund 6,8 Millionen Euro beschlossen. In Kürze wird der Kreistag darüber entscheiden. Möglich macht diesen Schritt die Erhöhung des Bundesanteils an den sogenannten Kosten der Unterkunft für Bezieher von Sozialleistungen, die der Bund zur Entlastung der Landkreise beschlossen hatte. Lange war nicht klar, ob diese Entlastung bereits rückwirkend gelten wird. Nun hat die Bundesbeteiligung bereits im laufenden Jahr zu einer Verbesserung im Kreishaushalt von rund 13,7 Millionen Euro beigetragen. Etwa die Hälfte der Summe möchte der Landkreis als allgemeine Finanzhilfe den Städten und Gemeinden zukommen lassen und noch in diesem Jahr auszahlen.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen sich in den Haushalten der Landkreise, aber im ersten Jahr der Pandemie besonders in den Haushalten der Kommunen bemerkbar“, sagt Landrätin Anita Schneider. „Vor allem Gewerbesteuerausfälle, aber auch Einbußen beim Anteil der Einkommensteuer sorgen hier für deutliche Verschlechterungen.“ Ausgleichszahlungen aus dem Sondervermögen des Landes kompensierten diese Ausfälle nur in Teilen, erklärt Schneider.

„In diesem Jahr haben wir den Spielraum, einen Teil der Bundesentlastungen an die Kommunen weiterzuleiten. Schon im nächsten Jahr wird dies anders aussehen.“ Das zeige der Entwurf des Kreishaushalts 2021: Durch Steigerungen der Fallzahlen im Sozialbereich, Erhöhungen des Anteils des Landeswohlfahrtsverband und weitere Umstände werde der finanzielle Spielraum, den die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ermöglichte, nahezu aufgebraucht. „Die jetzige Entlastung durch die Weitergabe der Bundeszahlungen ist daher eher eine einmalige Situation“, erklärt Schneider. Die beim Landkreis verbleibende andere Hälfte der Mehreinnahmen wird zur Verbesserung im Ergebnis des Kreishaushalts verwendet.

Maßstab für die Verteilung ist die Finanzkraft der Kommunen

Maßstab für die Verteilung der Summe an die Kommunen ist deren Finanzkraft, die auch die Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage bildet. Demnach entfallen folgende Beträge auf die Kommunen:

KommuneEntlastung
Allendorf98.797 Euro
Biebertal264.296 Euro
Buseck343.324 Euro
Fernwald177.862 Euro
Gießen1.765.376 Euro
Grünberg412.665 Euro
Heuchelheim253.442 Euro
Hungen388.211 Euro
Langgöns313.592 Euro
Laubach287.695 Euro
Lich426.706 Euro
Linden384.260 Euro
Lollar257.991 Euro
Pohlheim481.375 Euro
Rabenau118.613 Euro
Reiskirchen282.256 Euro
Staufenberg214.523 Euro
Wettenberg342.056 Euro