Kommunalwahl am 14. März unter besonderen Umständen

Kommunalwahl am 14. März unter besonderen Umständen

Wegen der Corona-Pandemie wird die Kommunalwahl am 14. März eine Wahl unter besonderen Umständen. Doch bevor die Wahllokale öffnen, gibt es bereits im Vorfeld einige Vorbereitungen für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen zum Kreistag, zu den Stadtverordnetenversammlungen oder Gemeindevertretungen, Ortsbeiräten und Ausländerbeiräten.

Neben den organisatorischen Vorarbeiten liegt in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf der Einhaltung der Hygieneregeln, um die Gesundheit der Wähler*innen und ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag zu sichern. Wer jegliches Infektionsrisiko ausschließen möchte, kann seine Stimme bereits jetzt per Briefwahl abgeben. Die entsprechenden Unterlagen dafür gibt es bei der eigenen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wer hingegen im Wahllokal am 14. März wählen gehen möchte, sollte einen eigenen Stift mitbringen und muss eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

500 Bewerber*innen aus neun Parteien kandidieren für Kreistag

Zur Wahl des Kreistages treten in diesem Jahr 500 Bewerber*innen aus neun verschiedenen Parteien an, um einen der 81 Sitze im Kreistag für sich zu gewinnen. Um die 21 Sitze im Kreisausländerbeirat bewerben sich insgesamt 63 Kandidat*innen aus vier unterschiedlichen Wählergruppen. Eine Übersicht über alle Personen, die zur Wahl stehen, Musterstimmzettel für die Kreistags- und die Kreisausländerbeiratswahl sowie weitere Informationen finden Sie hier. Diese Unterlagen bieten die Möglichkeit, sich bereits vor dem Gang in das Wahllokal umfassend zu informieren.

Insgesamt kann jede*r Wähler*in bei der Kreistagswahl bis zu 81 Stimmen verteilen. Das sogenannte Kumulieren macht es möglich, bis zu drei Stimmen an einzelne Bewerber*innen zu verteilen. Durch Panaschieren besteht die Möglichkeit, auch partei- und wählergruppenübergreifend Stimmen zu verteilen.