Die Schattenseite des Sommers

KREIS GIESSEN – (red). Sommer, Sonne – da ist gute Laune vorprogrammiert. Doch so sehr Licht und Wärme die Psyche stärken, darf der Schutz vor der UV-Belastung nicht vergessen werden. Denn die kann die Haut stark schädigen, auf Dauer im schlimmsten Fall sogar zu Hautkrebs führen. Wichtig ist deshalb auch Sonnenschutz für Menschen, die im Freien arbeiten. Das Regierungspräsidium Gießen überwacht nicht nur den Arbeitnehmerschutz, es unterstützt und berät Unternehmen auch.
Betroffene Berufszweige sind Land- und Forstwirtschaft, Baugewerbe und Handwerk, Garten- und Landschaftsbauer, Straßenarbeiter oder auch Bademeister. „Um eine krankhafte Veränderung der Haut zu erkennen, sollte man sich regelmäßig untersuchen lassen“, rät RP-Arbeitsschützer Holger Lehnhardt in einer Pressemitteilung. Natürlich sei es auch wichtig, die eigene Haut zu beobachten, um verdächtige Veränderungen auszumachen. „Allerdings kann nur ein Hautarzt harmlose Anomalien von krankhaften Veränderungen unterscheiden.“ Arbeitgeber müssen bei Tätigkeiten im Freien arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Die Beschäftigten arbeiten im Zeitraum von April bis September zwischen 11 und 16 Uhr mindestens eine Stunde pro Arbeitstag im Freien und das an mindestens 50 Arbeitstagen.
Welche Schutzmaßnahmen letztlich zu treffen sind, müssen Arbeitgeber festlegen. „Die beste Maßnahme ist, wenn der Arbeitgeber dafür sorgt, dass die Haut der Beschäftigten möglichst wenig Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist“, so Lehnhardt. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die natürliche UV-Strahlung tagsüber auch bei bewölktem Himmel vorhanden ist.
Ganz praktisch heißt das: Entweder den Arbeitsplatz in den Schatten verlegen oder – wenn dies nicht möglich ist – dafür sorgen, dass möglichst viel Haut mit Kleidung bedeckt wird. Als Kopfschutz sollten Helme oder textile Kopfbedeckungen mit Nackentuch getragen werden, damit auch die Ohren bedeckt sind. Für unbedeckte Körperstellen sollte eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet werden. Da auch Augenerkrankungen durch die UV-Strahlung begünstigt werden, sollte eine hochwertige Sonnenbrille mit UV-Schutz getragen werden. In den sommerlichen Monaten bietet es sich an, den Beginn der Arbeit vorzuverlegen, damit möglichst wenig Arbeitszeit in die heißen Nachmittagsstunden fällt. „Auch die Anzahl und Länge der Pausen sollte der Arbeitgeber den Belastungen durch die Sonneneinstrahlung anpassen“, sagt Experte Lehnhardt.
Für Fragen zum Schutz der Beschäftigten bei sommerlichen Arbeiten im Freien sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz allgemein ist in Mittelhessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig. Die Fachleute der Arbeitsschutz-Dezernate sind erreichbar unter 0641/303-0 oder per E-Mail an arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de.