Corona im Kreis: Stufe orange

Corona im Kreis: Stufe orange

Mit zwei neuen Allgemeinverfügungen reagiert der Landkreis Gießen auf den Anstieg der Coronafälle und das damit verbundene Erreichen der nächsten Eskalationsstufe gemäß dem Eindämmungskonzept des Landes. Mit 142 aktiven Fällen und einer Inzidenz von 38,1 befindet sich der Landkreis seit Donnerstagabend im orangenen Bereich beziehungsweise in der dritten von fünf Eskalationsstufen. Dies ist der Fall, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner erreicht werden. In einer Pressemitteilung wird der Inhalt der Allgemeinverfügungen erläutert.An Familien- oder Betriebsfeiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen maximal 25 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 100 Personen unter freiem Himmel teilnehmen. In beiden Fällen müssen für jede Person mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Zu privaten Zusammenkünften in privaten Räumen sind maximal 15 Personen erlaubt.In Gaststätten und Hotels müssen Gäste außerhalb des eigenen Sitzplatzes beziehungsweise Zimmers Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Eine Verpflichtung, Maske zu tragen, gilt auch in gemeinsam genutzten Räumen von Gemeinschaftsunterkünften. Die erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird dringend empfohlen. Zum Beispiel in Fußgängerzonen oder auf öffentlichen Plätzen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Plexiglas-Kinnvisiere, die nur den Mund bedecken, sind nicht zulässig.

Die Sperrzeit von Gaststätten im Landkreis Gießen beginnt um 23 Uhr. Während dieser Zeit dürfen auch keine alkoholischen Getränke zum Verzehr im öffentlichen Raum verkauft werden.Ohne Genehmigung des Gesundheitsamtes haben Veranstaltungen einen maximalen Teilnehmerkreis von 199 Personen. Für den Sporttrainings- und Wettkampfbetrieb gilt eine Obergrenze von 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und 100 Teilnehmern unter freiem Himmel. Auch hier muss eine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des eigenen Sitzplatzes getragen werden. Hiervon ausgenommen sind Sportler, Schiedsrichter und dringend benötigtes Funktions- und Betreuungspersonal, heißt in der Allgemeinverfügung weiter.Für Sitzungen von kommunalen Gremien sowie für Versammlungen, an denen mehr als zehn Personen in einem geschlossenen Raum teilnehmen, hat der Landkreis Gießen die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung präzisiert.Die Allgemeinverfügungen treten am Samstag, 17. Oktober, in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich Sonntag, 1. November. Im Wortlaut nachzulesen sind sie im Internet unter www.lkgi.de. Der Landkreis Gießen setzt mit diesem Schritt den Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober um.


Corona in Zahlen:


Die Zahl der Corona-Infektionen steigt weiter. Seit dem ersten Fall Ende Februar hat es 647 bestätigte Corona-Infektionen (Stand Donnerstagabend) gegeben, teilt das Gesundheitsamt des Landkreises auf seiner Internetseite mit. Am Mittwoch lag diese Zahl bei 632. Die Zahl der aktiven Fälle stieg von 126 auf 142. Vier Patienten befinden sich in stationärer Behandlung, sechs Menschen sind verstorben. 499 Kreis-Bürger gelten als genesen. Die Zahl wurde gegenüber dem Vortag um eine Person korrigiert, da ein Wohnsitz in einem anderen Kreis noch nicht umgemeldet war. ( Gießener Anzeiger, vb)