Besuche bei der Kreisverwaltung künftig mit 3G-Nachweis

Für Kund:innen der Kreisverwaltung gilt nun die so genannte 3G-Regel. Wer zu seinem zuvor vereinbarten Termin bei der Behörde erscheint, muss seinen Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen oder ein aktuelles, negatives Schnelltestergebnis vorweisen. Diese Vorsichtsmaßnahme wird in allen Liegenschaften und Außenstellen der Kreisverwaltung umgesetzt – zunächst probeweise bis Ende Januar 2022.
Die meisten Ämter und Abteilungen der Kreisverwaltung sind in der ehemaligen Rivers-Kaserne an der Automeile in Gießen untergebracht. Vor Ort am Riversplatz kann künftig ein Schnelltest durchgeführt werden. Denn um auch nicht geimpften und nicht genesenen Kund:innen den Zugang zur Kreisverwaltung zu ermöglichen, hat dort ein Testzentrum seinen Betrieb aufgenommen.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet im Auftrag des Landkreises einen täglichen Schnelltest-Service von 8 bis 16 Uhr an. Einen Termin kann man vorab über das Buchungsportal des DRK vereinbaren: testzentrum-drk.de.
In diesem Testzentrum können sich auch jene Personen auf eine Covid-19-Infektion testen lassen, die den Test als Zugangsberechtigung nicht bräuchten, aber trotzdem vorsorgen möchten. Auch für Besucher:innen der Autohäuser, Werkstätten und Betriebe an der Automeile könnte dies interessant sein. Oder auch für Bewohner der nahegelegenen Wohngebiete – schließlich hat das Testzentrum auch samstags und sonntags geöffnet.
Zudem müssen Kund:innen der Kreisverwaltung auch weiterhin mit der jeweiligen Abteilung einen individuellen Termin für die gewünschte Dienstleistung vereinbaren. Die Buchungsmöglichkeiten sind über die Website einzusehen oder telefonisch zu erfragen: 0641 9390-0.