Agrarförderung kann ab sofort online beantragt werden

Agrarförderung kann ab sofort online beantragt werden

Ab dem 15. März können Landwirte*innen wieder Anträge zur Agrarförderung stellen. In diesem Jahr ist dies erstmals online über das ‚Agrarportal Hessen‘ möglich. Die ‚Abteilung für den ländlichen Raum‘, die gemeinsam die Landkreise Gießen und Lahn-Dill betreut, berät rund um die Antragstellung.

Landwirte*innen in Deutschland und der EU wirtschaften unter weit höheren Anforderungen bezüglich Umwelt- und Naturschutz, Tier- und Verbraucherschutz als Landwirte*innen in manchen Nicht-EU-Staaten. „Indem Landwirt*innen zusätzliche Agrarumweltmaßnahmen umsetzen, leisten sie einen Beitrag zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, des Wasser-, Boden- und Klimaschutzes sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaft“, sagt Landrätin Anita Schneider, „zum Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung erhalten Agrarbetriebe eine finanzielle Entschädigung.“

Es stehen dafür verschiedene Fördermaßnahmen bereit, wie Direktzahlungen und Agrarumweltprogramme. Die Zahlungen erhalten nur die Bertriebe, die die grundlegenden Anforderungen durch die jeweilige Betriebsführung einhalten.

„Die Zeiten, in denen die Landwirt*innen einen Termin vereinbaren mussten, um ihren Antrag abgeben zu können, gehören der Vergangenheit an. Denn in diesem Jahr kann der sogenannte ‚Gemeinsame Antrag‘ erstmals online über das ‚Agrarportal Hessen‘ gestellt werden“, berichtet Margot Schäfer, Leiterin der Abteilung für den ländlichen Raum für die Landkreise Lahn-Dill und Gießen. Die Identifizierung erfolgt über die landwirtschaftliche Betriebsnummer und die ZID-PIN (Zentrale InVeKoS Datenbank). Durch diese Art der Antragstellung ist es möglich, auf direkte Vorsprachen, Papierunterlagen und Unterschriften zu verzichten.

Trotzdem kommt der Service nicht zu kurz. Für Fragen rund um die Antragstellung und zu allen anderen fachrechtlichen Belangen stehen die Ansprechpartner*innen in der ‚Abteilung für den ländlichen Raum‘ unter der zentralen Nummer 06441-407-1764 zur Verfügung: „Selbstverständlich erhalten die Landwirte und Landwirtinnen wie gewohnt auch Hilfe bei technischen Problemen“, betont Margot Schäfer.

Ab dem 24. März bietet die ‚Abteilung für den ländlichen Raum‘ fünf Online-Foren an, in denen sich Interessierte über Neuerungen und grundlegende Schritte der Antragstellung informieren können. Die regionalisierten Angebote für die Landkreise Gießen und Lahn-Dill werden allen bisherigen Antragsteller*innen schriftlich mitgeteilt.